- Kurzgutachten auf Grundlage einer Außen- und Innenbesichtigung
- Komplettgutachten (Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB): Gerichtsfestes differenziertes Wertgutachten auf der Grundlage einer Außen- und Innenbesichtigung
Vor Auftragsvergabe sollten wir in Ruhe klären, was ich für Sie tun kann. Es ist mir wichtig, dass Sie genau die Leistung erhalten, d.h. die Wertermittlung oder Beratung, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
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